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Häufig gestellte Fragen

Sachsen hat für sich den Anspruch, dass Investitionsprojekte professionell aufgestellt und begleitet werden – das ist seit 1990 eine Tradition der Wirtschaftsförderungs- und Ansiedlungspolitik. Wie bei den vielen bisherigen Ansiedlungsprojekten der letzten 30 Jahre hat die Staatsregierung die Beteiligten stets informiert – transparent, wahrhaftig und möglichst frühzeitig. Die Landesregierung informiert genau dann, wenn es etwas Konkretes gibt – so wie im Falle von Großenhain in den letzten zehn Jahren auch.

Seit 2013 wurden vor Ort etwa 40 Millionen Euro in Altlastenbeseitigung und Planung investiert. Ein Großteil des Geldes wurde für die Sanierung der kontaminierten Böden sowie Natur- und Umweltschutzmaßnahmen verwendet. Ein weiterer Teil finanzierte Planungs- und Entwicklungsleistungen. Alles in allem sind dies klug angelegte Steuermittel, denn schon nach vergleichsweise kurzer Zeit werden sich diese Ausgaben amortisiert haben.

Für die Sächsische Staatsregierung ist das Industriegebiet in Großenhain Nord etwas Besonderes. Es ist nicht üblich, dass sich der Freistaat Sachsen bei der Revitalisierung und Baureifmachung einer Fläche in dem Maße engagiert, wie er das in Großenhain macht.

Der Freistaat weiß, was er tut, auch bei der Positionierung der Fläche in Großenhain. Von Anfang an war klar: Diese soll nicht in eine Vielzahl kleinerer Parzellen für Kleingewerbe unterteilt werden, sondern die Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großen Produktionsunternehmens mit vielen Arbeitsplätzen und einer möglichst hohen Wertschöpfung vor Ort schaffen. Ansiedlungen vergleichbarer Größe in Zwickau, Leipzig, Chemnitz oder Dresden haben gezeigt, dass dies für die Menschen und die Region vor Ort funktioniert. Die Ansiedlungen in diesen Regionen des Freistaates haben zu positiven Effekten geführt und Wohlstand in die Regionen gebracht. Das ist auch das erklärte Ziel der Sächsischen Staatsregierung für das Industriegebiet in Großenhain: Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2009 hat sich intensiv mit den Chancen und Möglichkeiten vor Ort beschäftigt. Das Ergebnis:

Die Studie2 sieht Chancen für Unternehmen aus den Branchen  

Maschinenbau, Solartechnik, Chemie / Pharmazie sowie (leicht abgeschwächt) Ernährungswirtschaft, Mikroelektronik und Metallverarbeitung.

Mit Blick auf die aktuellen weltweiten wirtschaftlichen Entwicklungen und das Wachstum in diesen Branchen kann man davon ausgehen, dass sich an dem Ergebnis dem Grund nach nichts geändert hat.

2 Deloitte / C & E Consulting und Engineering GmbH (2009): Entwicklungsfläche Großenhain-Nord

Auf dem Gelände existiert Baurecht: Der Freistaat Sachsen kann als Grundstückseigentümer bauen bzw. die Fläche einem Investor bzw. Unternehmen baureif zur Verfügung stellen.
Bei der Schaffung der nötigen Infrastruktur ist alles auf einem sehr guten Weg:  

  • Die wichtigsten Medien liegen an. Kapazitätserweiterungen sind in der konkreten Planung.
  • Die Planer haben die Themen Wasser, Abwasser, Energieversorgung (Strom & Gas) sowie die Versorgung mit Internet und Telefon (Breitband) fest im Blick.
  • Auch verkehrsseitig ist die Fläche hervorragend erschlossen: Es gibt schnelle Verbindungen zu den Autobahnen, eine direkte Anbindung an das Schienennetz ist möglich.

Fazit: Sachsens Staatsregierung geht fest und zuversichtlich davon aus, dass sie zusammen mit der Stadt Großenhain und dem Landkreis Meißen die Infrastruktur vorbereitet, die ein Unternehmen dann an diesem Industriestandort benötigt.

Von 1913/1914 bis 1993 wurde die Fläche vor allem als militärischer Flugplatz durch diverse Armeen genutzt. Die militärische Nutzung durch Streitkräfte endete 1993.  Neben der anschließenden Nutzung als Verkehrslandeplatz erfolgte danach mit viel Engagement und finanziellem Aufwand die Sanierung und Weiterentwicklung der Fläche.

Vorab: Es herrscht Baurecht. Für den gültigen Bebauungsplan gibt es einen Satzungsbeschluss, der im Dezember 2022 vom Stadtrat einstimmig gefasst wurde. Damit ist eine industrielle Bebauung auf dem gesamten Areal möglich. Grundstückseigentümer ist der Freistaat Sachsen – ihm gehört die Fläche und als Eigentümer hat er ein gewichtiges Wort mitzureden.

Seit einiger Zeit wird das Industriegebiet bei passender Gelegenheit bei Investoren ins Gespräch gebracht.

Eine konkrete Zeitplanung ist abhängig von der konkreten Ansiedlung. Je nach Unternehmenstyp sind weitere Genehmigungsverfahren nötig. Dabei handelt es sich insbesondere um das entsprechende Baugenehmigungsverfahren oder gegebenenfalls um ein Verfahren nach BImSchG. Letzteres ist z. B. erforderlich bei Unternehmen der Chip- oder Batteriezellenherstellung. Im Rahmen der weiteren Planung sind zudem Naturschutz- und Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Deutschlands Umwelt- und Naturschutzgesetze gehören zu den strengsten auf der ganzen Welt. Diese kommen natürlich auch bei einer Ansiedlung im Industriegebiet Großenhain Nord zum Tragen. Aus diesem Grund muss sich niemand Sorgen machen, dass sich die jetzige Situation verschlechtert.  
Da eine Ansiedlung von Industriebebauung immer zu Versieglung von Flächen und anderen Eingriffen in die Natur führt ist klar, dass umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Dies ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahren untersucht und festgeschrieben worden. Das sorgt für eine ausgewogene Umweltbilanz. Und das Gute ist: Eine Kernaufgabe des ZFM ist die “...Bereitstellung von Kompensationsflächen und Ökokontomaßnahmen”1. Das ZFM ist demzufolge ein Spezialist für die Schaffung von Ausgleichsflächen.

Ökoflächenagentur Sachsen

Dem Freistaat ist keine Entscheidung über die Ansiedlung einer Pulverfabrik in Sachsen und damit auf dem ehemaligen Flugplatz Großenhain bekannt. Sobald neue Informationen vorliegen werden Sie informiert.

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